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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

18.01.2024
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern urteilt, dass der Grundsatz 'Ohne Arbeit kein Lohn' im häuslichen Arbeitsumfeld nicht ohne Weiteres durchsetzbar ist. Erfahren Sie mehr über einen Fall, in dem eine Pflegemanagerin erfolgreich gegen Rückforderungen ihres Gehalts aus dem Home-Office vorging. Das Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber diesen Grundsatz bei Beschäftigten im Home-Office aber nur schwer durchsetzen können. Wir haben den Fall für Sie zusammengefasst und geben Ihnen einen Praxishinweis dazu.
13.12.2023
Die Dynamik des Wirtschaftsumfelds hat uns als Arbeitgeber vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Ich bin froh, dass wir als Ihr Ansprechpartner in diesen Momenten der Unsicherheit und Veränderung an Ihrer Seite stehen dürfen. Mit dem nahenden Weihnachtsfest möchten wir Ihnen herzlich für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen danken. Ihnen, Ihrer Familie und der gesamten Belegschaft ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
21.11.2023
Der Gesetzgeber hat für das neue Jahr einige Änderungen vor: Über den Mindestlohn - auch für Auszubildende - bis hin zum Kinderkrankengeld stehen einige Neuerungen an. Lesen Sie hier das Wichtigste im Überblick.
20.11.2023
Am 7. November 2023 öffnete das Lubinus Clinicum seine Türen für eine exklusive Besichtigung im Rahmen unseres SCHULEWIRTSCHAFT Netzwerk, bei dem rund 30 Vertreter*innen aus Unternehmen und Schulen der KielRegion aufeinandertrafen. Die Klinik ist nicht nur eine medizinische Einrichtung von internationalem Ruf, sondern auch ein Ausbildungs- und Innovationszentrum für zahlreiche Fachbereiche der Medizin. Was wir alles erfahren durften, lesen Sie in diesem Artikel.
06.11.2023
Wird Arbeit auf Abruf vereinbart, ohne dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt wird, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
19.10.2023
Es ist nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht an das wiederholte Nichtablegen der angestrebten Prüfung zu knüpfen, ohne die Gründe dafür zu betrachten. Jedenfalls praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Nichtablegung der Prüfung nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, müssen von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden. Details zu dem Urteil finden Sie in unserem Artikel.

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