Arbeitszeiterfassung - Kommt die Stechuhr zurück?!

Rückschritt für die Flexibilität

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung verunsichert Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Arbeitszeiten sollen lückenlos erfasst und dokumentiert werden. Ein rückwärtsgewandtes Urteil? Was genau bedeutet das für Unternehmen? Wie passt das Urteil zu der sich flexibilisierenden Arbeitswelt? Und sind Modelle wie Vertrauensarbeitszeit oder Home-Office nun hinfällig?

Diese und weitere Fragen beleuchten wir aus richterlicher und rechtswissenschaftlicher Perspektive und freuen uns im Anschluss auf eine angeregte Diskussion mit Ihnen.

Inhalt
  • Begrüßung und Moderation durch Hendrik Murmann, UV Kiel Vorstandsvorsitzender
     
  • Einführung in die aktuelle gesetzliche Lage und Erläuterung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (C-55/18) durch Marlies Heimann, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein
     
  • Handlungsgebot und Lösungsmöglichkeiten aus rechtswissenschaftlicher Sicht durch Prof. Dr. Stefan Lunk, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Of Counsel bei

    Latham & Watkins LLP, Hamburg, und Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

  • Erfahrungsaustausch und Zeit für Fragen

© Bild von Susanne Plank auf Pixabay


Marlies Heimann

Ihre Dozentin

Marlies Heimann
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein

Prof. Dr. Lunk

Ihr Dozent

Prof. Dr. Stefan Lunk
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Termine
16:00 -
Wo

Technische Akademie Nord
Schleusenstraße 1
24106 Kiel

 

Kosten
Frei für Mitglieder
Anmeldung
Bis

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