BAG-Urteil: Arbeitsvertragliche Verfallklausel & Mindestlohn

AGB-rechtlich in Ordnung

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die auch den Anspruch auf Mindestlohn nach § 1 MiLoG erfasst, ist für die Ansprüche aus einem bereits im Jahr 2014 beendeten Arbeitsverhältnis nicht wegen eines Verstoßes gegen § 3 S. 1 MiLoG unwirksam.

BAG- Urteil vom 17.10.2017, 9 AZR 80/17

Nach Auffassung des BAG ist die Ausschlussfristenregelung auf den Urlaubsabgeltungsanspruch anwendbar. Dabei handle es sich um einen reinen Geldanspruch, der sowohl tarifvertraglich als auch arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen unterliege. Die Klausel verstoße nicht gegen § 307 I BGB.

Nach ständiger Rechtsprechung seien Ausschlussfristen, die die Geltendmachung eines Anspruchs innerhalb eines Zeitraums von mindestens drei Monaten verlangten, ABG-rechtlich in Ordnung. Ein Verstoß gegen § 307 I BGB läge für den streitgegenständlichen Zeitraum selbst dann nicht vor, wenn die Klausel so auszulegen sei, dass sie grundsätzlich auch den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfasse. Jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis vor Inkrafttreten des MiLoG am 1. Januar 2015 ende, stelle die Ausschlussfristenregelung keine Abweichung zu Ungunsten des Klägers von den Verpflichtungen des Arbeitsgebers zur Zahlung des Mindestlohnes dar.


 


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