Satzungsänderung UV Kiel

Satzung

Die Satzung ist Grundlage unseres Verbands. Hier sind u.a. unser Name, Zweck und Aufgaben sowie organisatorische Abläufe festgeschrieben. Durch die Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderungen sind durch Eintragung in das Vereinsregister am 19. Juli 2018 wirksam geworden.

 

Am 6. Juni 2018 hat die Mitgliederversammlung des UV Kiel einstimmig verschiedene Änderungen der Vereinssatzung beschlossen. Mit der Eintragung in das Vereinsregister am 19. Juli 2018 ist die geänderte Satzung nunmehr wirksam geworden.  Die Satzungsänderung wurde vor Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung zuvor in zwei gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Beirat erarbeitet. Die Satzung wird durch die Änderungen lediglich behutsam modernisiert. Der Vereinszweck und die Beitragsregelungen sind von den Änderungen nicht betroffen. Vielmehr erfolgten redaktionelle und sprachliche Überarbeitungen, um Vereinfachungen bei Kommunikation und Abstimmung sowie um höhere Flexibilität bei der Besetzung und Nachbesetzung des Vorstands und Beirats zu ermöglichen.

Die bisherige Satzungsfassung trat am 4. Dezember 1991 in Kraft und blieb seitdem unverändert. Sie bedurfte einiger sprachlicher und redaktioneller Änderungen, etwa bei der inzwischen überholten Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten oder dem Konkursfall als Beendigungstatbestand der Mitgliedschaft. Die Konkursordnung ist bekanntlich bereits 1999 durch die Insolvenzordnung ersetzt worden. Die Neufassung berücksichtigt diese Punkte ebenso wie eine sprachlich freundlichere Fassung der Rechte und Pflichten der Mitglieder und eine Vereinheitlichung der Kommunikationsvorschriften unter Einbeziehung elektronischer Kommunikation. 

Eine inhaltliche Änderung findet sich bei den Regelungen zum Vorstand und zum Beirat. Die bisherige Fassung schrieb eine feste Anzahl von Vorständen (sieben) und Beiräten (zwölf) vor. Die neue Fassung sieht die bisherigen festen Größen nun jeweils als Höchstzahl von Mitgliedern in den beiden Vereinsorganen vor, schreibt zugleich aber eine Mindestanzahl von Vorständen und Beiräten fest. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstands- oder Beiratsmitglieds sieht die neue Fassung zudem eine Nachbesetzungsmöglichkeit durch Kooptieren bis zur Nachwahl durch die Mitgliederversammlung für die restliche reguläre Laufzeit vor. Nach wie vor ist die Abstimmung auf der Mitgliederversammlung mit gewichteten Stimmen anhand der gemeldeten Beschäftigtenzahlen vorgesehen, künftig aber nur dann, wenn dies von einem Mitglied beantragt wird. Regelfall wird künftig entsprechend der Vorschriften im BGB der Grundsatz „eine Stimme pro Mitglied“. Neu ist schließlich die Wahl von zwei stellvertretenden Kassenprüfern. Die seit 19. Juli 2018 gültige Vereinssatzung finden Sie hier: Satzung Unternehmensverband Kiel e.V.


Nach oben