Info-Veranstaltung: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Info-Veranstaltung: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ein professionelles BEM schafft Rechtssicherheit

Der Umgang mit Mitarbeitern, die lange Zeit oder wiederholt krank sind, stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Seit 2004 ist deshalb das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (§ 167.2 SGB IX). Ziel ist die Vorbeugung und Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes.

 

Anmeldung

Nach oben