Koalition beschließt Mindestlohn für Auszubildende

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Auszubildende ab Januar 2020 einen Mindestlohn bekommen. Dies hat das Kabinett am 15. Mai 2019 beschlossen. Gelten soll auf Grundlage eines Gesetzesentwurfs des Bildungsministeriums eine Untergrenze bei der Ausbildungsvergütung von zunächst 515 Euro im Monat für neue Ausbildungsverträge ab Januar 2020. Der Mindestlohn für das erste Ausbildungsjahr soll jährlich steigen: Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro, so der Gesetzesentwurf. Zudem sieht der Gesetzesentwurf eine Staffelung der Mindestbezüge im zweiten und dritten Lehrjahr vor. Die Arbeitgeberverbände lehnen einen gesetzgeberischen Eingriff in die Tarifautonomie ab und fordern, dass für die Tarifparteien grundsätzlich abweichende Regelungen möglich bleiben müssen. Fraglich ist auch, ob durch eine Mindestvergütung tatsächlich der vom Gesetzgeber erhoffte Impuls für mehr Interesse an Ausbildung im dualen System gesetzt werden kann, denn ganz überwiegend liegen die Ausbildungsbezüge schon heute deutlich über der geplanten Mindestvergütung. Dennoch konkurriert die klassische Berufsausbildung zunehmend mit dem Verbleib im weiterführenden Schulsystem oder einem Studium.


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