Willkommen beim UV Kiel

Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 370 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 45.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen arbeitsrechtlich ausgerichteten Volljurist (m/w/d) zur Erweiterung unserer Rechtsabteilung mit 30 h/Woche! Alle Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier.
Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 3. April 2025 (Az. 2 AZR 178/24) ist ein vorheriges Präventionsverfahren nicht zwingend notwendig, sofern der Arbeitgeber gegenüber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer die ordentliche Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit laut Kündigungsschutzgesetz ausspricht. Lesen Sie hier mehr über das Urteil.
Auch in diesem Jahr fand unsere beliebte dreiteilige Seminarreihe „Arbeitsrecht 1,2,3“ im Romantik Hotel Kieler Kaufmann statt – exklusiv für Mitgliederunternehmen und deren Führungskräfte, Personalverantwortliche und Geschäftsführende. Vom 6. bis 8. Oktober frischten 25 Teilnehmende in drei intensiven Vormittagsveranstaltungen wichtige arbeitsrechtliche Grundlagen auf – von der Annonce über das Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung – und stärkten damit ihre Praxiskompetenz in der Personalarbeit. Lesen Sie hier mehr dazu.
Unser Netzwerktreffen SCHULEWIRTSCHAFT führte uns in diesem Jahr zu unserem Mitgliedsunternehmen Küstenrad E-Bike Stores, bei dem Rund 30 Vertreter*innen aus Unternehmen und Schulen der Region aufeinandertrafen. Mit Sitz im Wissenschaftspark Kiel hat sich Küstenrad (my Boo GmbH) seit 2012 zu einem der spannendsten Arbeitgeber und Impulsgeber für nachhaltige Wirtschaft in der Region entwickelt. Lesen Sie hier mehr über unseren Besuch am 23. September 2025.
Die Betriebsratsanhörung ist die Achillesferse einer Kündigung. Fehler, die im Zuge der Anhörung gemacht werden, kommen den Arbeitgeber meist teuer zu stehen, nämlich in Form der Unwirksamkeit der Kündigung. Dies gilt vor allem dann, wenn die einzuhaltenden Fristen missachtet werden und der Ausspruch der Kündigung zu früh erfolgt. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick mit den wichtigsten Regularien und eine Übersicht zur Hilfestellung.
Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 entschieden, dass eine allgemeine Freistellungklausel unwirksam ist, wenn sie dem Arbeitgeber erlaubt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung ohne jede weitere Voraussetzung freizustellen. Mangels rechtmäßiger Freistellung war auch der Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens unwirksam und der Arbeitgeber musste eine Entschädigung zahlen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und erhalten wichtige Hinweise für Ihren Arbeitsalltag.

 

Dachverbände

 


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