Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 360 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Künftig erhalten Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist, die sie bisher nicht in Anspruch nehmen konnten. Hintergrund ist die zum voraussichtlich 1. Juni 2025 in Kraft tretende Änderung im Mutterschutzgesetz (MuSchG), die am 14. Februar vom Bundesrat bestätigt wurde. Hier lesen Sie mehr über die anstehende Gesetzesänderung.
Das BAG hat im Urteil vom 28. Januar 2025 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmenden zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Die Gewerkschaft hat kein Recht darauf, dass der Arbeitgeber ihr eine 'digitale Brücke baut', damit sie die im Betrieb Beschäftigten mit ihrer Werbung erreichen kann. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zu dem Sachverhalt. 
Das BAG hat sich aktuell mit einem Grundsatzurteil zur Zulässigkeit von digitalen Gehaltsabrechnungen geäußert und damit einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung gesetzt: Arbeitgeber dürfen die Gehaltsabrechnung in einem passwortgeschützten digitalen Postfach zur Verfügung stellen, sofern keine berechtigten Interessen der Mitarbeitenden entgegenstehen. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie in unserem Artikel.
Das Bundesarbeitsgericht hat im letzten Jahr entschieden, dass der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr durch Kürzung des Urlaubsanspruchs, der während der Elternzeit angesammelt wurde, Abgeltungsansprüche vermeiden kann. Sobald der Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch übergegangen ist, ist eine Kürzung nicht mehr möglich. Damit es zu keinem teurem Veräumnis kommt, sollten Sie unseren Praxis-Tipp im Artikel beherzigen.
Europa bedeutet wirtschaftliche Stärke, Stabilität und Demokratie. Doch all das ist keine Selbstverständlichkeit – es braucht unser Engagement! Deshalb unterstützen auch wir gemeinsam mit vielen weiteren Partnern, Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen den Aufruf zur Europa-Demo. Unser Vorsitzender Hendrik Murmann wird eine Rede halten. Sind Sie dabei?
Die Parkplatzsituation in Großstädten ist seit Jahren ein Dauerbrenner. Ob Kiel, Eckernförde oder Hamburg – das Problem, einen freien Parkplatz zu finden, betrifft Bewohner, Pendler und Besucher gleichermaßen. Die Lösung? PEUKA - eine smarte Nutzung und nachhaltiges Parken für eine bessere Zukunft. In diesem Artikel können Sie mehr darüber lesen.

 

Dachverbände

 


UV_NORD.pngBDA.pngBDI-logo.png



Nach oben