Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 360 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

In unserem Artikel haben wir die wesentlichen Unterschiede zwischen Schrift- und Textform zusammengefasst und die häufigsten Stolpersteine bei Kündigungen und Aufhebungsverträge unter die Lupe genommen. Denn wer kündigt oder ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, muss nicht nur inhaltlich sauber arbeiten – sondern auch formell.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage des Nachweises eines Zugangs einer Kündigung befasst. Im Kern geht es um den rechtssicheren Nachweis über den Zugang einer Kündigungserklärung per Einwurf-Einschreiben, den Arbeitgebende zu erbringen haben. Die Vorlage des Einlieferungsbelegs und des Online-Sendungsstatus reichen nicht aus, um den Zugang rechtssicher zu beweisen. Was als sichere Zustellalternative gilt, lesen Sie hier.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer zögern, sich frühzeitig mit der Zukunft ihres Betriebs auseinanderzusetzen, obwohl die Nachfolge sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll ist. Unterstützung bietet dabei die Unternehmensnachfolge-Initiative Schleswig-Holstein, ein gemeinsames Projekt des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein, den Kammern, Förderbanken, Verbänden und Vereinen. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie auf dieser Seite.
Aus Anlass des BAG-Urteils vom 17.10.2024 zur Unwirksamkeit der herkömmlichen Geheimhaltungsklauseln haben wir unsere Musterarbeitsverträge aktualisiert. Sie finden die Dokumente zum Download im internen Mitgliederbereich.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es mit seiner Entscheidung vom 17.10.2024 nahezu unmöglich gemacht, wirksame Verschwiegenheitsvereinbarungen zu treffen. Das BAG entschied über die Wirksamkeit sogenannter „Catch-All-Klauseln“ in Arbeitsverträgen sowie über die Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Was das für Ihre Arbeitsverträge zu bedeuten hat, lesen Sie hier.
Seit Einführung der eAU ist für Arbeitgebende nicht mehr zu erkennen, welcher Arzt mit welcher Fachrichtung an welchem Standort eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Das prangern wir an und setzen uns für die Interessen unserer Mitglieder ein. Die Leiterin unserer Rechtsabteilung, Martina Geest, hat nachfolgende Kritik im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im AOK Regionalbeirat eingebracht. Lesen Sie hier mehr dazu.

 

Dachverbände

 


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