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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

Auch in diesem Jahr fand unsere dreiteilige Seminarreihe „Arbeitsrecht 1, 2, 3“ im Romantik Hotel Kieler Kaufmann statt. Vom 28. bis 30. September vertieften 25 Teilnehmende aus unseren Mitgliedsunternehmen zentrale arbeitsrechtliche Themen entlang des gesamten Beschäftigungsverhältnisses – vom rechtssicheren Einstieg bis zur Beendigung. Im Mittelpunkt standen praxisnahe Einblicke, konkrete Fälle und der direkte Austausch. Mehr dazu erfahren Sie im ausführlichen Rückblick.
Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit 80 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Zum 1. September suchen wir einen arbeitsrechtlich ausgerichteten Volljuristen (m/w/d) zur Stärkung unserer Rechtsabteilung mit 25 h/Woche! Alle Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.05.2026 (2 AZR 184/25) entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben nach dem bisherigen Zustellverfahren der Deutschen Post keinen ausreichenden Nachweis für den Zugang rechtlich relevanter Schreiben bietet. Was diese Entscheidung für die Praxis bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was gilt nach Ablauf der Umsetzungsfrist?

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Deutschland hat die Richtlinie bislang jedoch nicht in nationales Recht umgesetzt. Nach aktuellem Stand wird ein entsprechendes Gesetz frühestens Anfang 2027 erwartet. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.

Wenn der Sommer kommt: Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen gemäß §§ 3, 5 ArbSchG so auszugestalten, dass sich für die Beschäftigten hieraus keine Gesundheitsgefahren ergeben. Welche Verhaltenspflichten ergeben sich hieraus bei den im Zuge des Klimawandels immer höher steigenden Sommertemperaturen? In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber!

Zurück ins Büro? Nicht ohne überzeugende Begründung.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2026 (Az. 3 Ca 6587/25) entschieden: Arbeitnehmer haben nicht allein aufgrund einer langjährigen Praxis oder interner Richtlinien einen Anspruch auf Homeoffice. Allerdings kann auch eine Rückkehr ins Büro nicht ohne sachliche Begründung angeordnet werden. Lesen Sie hier mehr zum Sachverhalt.

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