Keine Home-Office-Pflicht mehr – Das ändert sich ab 1. Juli 2021 in der Arbeitsschutzverordnung

Ende der Home-Office-Pflicht

Mit der Bundesnotbremse läuft zum 30. Juni 2021 auch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Änderungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 10. September 2021 verlängert. Sie gilt ab dem 1. Juli 2021. Änderungen gibt es beim Home-Office und den Kontaktbeschränkungen im Betrieb. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Keine Homeoffice-Pflicht mehr

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten ab Juli 2021 nicht mehr zwingend Home-Office anbieten. Auch müssen Beschäftigte entsprechende Angebote nicht mehr annehmen. Laut BMAS müssen betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Das Arbeiten im Home-Office könne weiterhin wichtige Beiträge zum Infektionsschutz leisten.


Zehn-Quadratmeter-Regelung entfällt – AHA-L-Regelung bleibt

Mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt künftig auch die verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person in mehrfach belegten Räumen. Unternehmen müssen weiterhin auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achten und nach wie vor mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.


Testangebotspflicht bleibt bestehen

Unternehmen sind weiterhin dazu verpflichtet, allen in Präsenz Arbeitenden mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte beziehungsweise von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Unternehmen Auskunft über ihren Impf- beziehungsweise Genesungsstatus zu geben. Wie bisher müssen betriebliche Hygienepläne erstellt, umgesetzt sowie in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


© Photo by Maxime on Unsplash


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