BAG: Kürzung des Urlaubsanspruchs durch Kurzarbeit

Urteil

Der kurzarbeitsbedingte Ausfall ganzer Arbeitstage rechtfertigt eine unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs.

BAG, Urteil vom 30.11.2021 – 2 AZR 225/21

Das BAG hat entschieden, dass Zeiten der Kurzarbeit zu einer Neuberechnung des Urlaubsanspruchs führen können. Dabei geht das Gericht davon aus, dass Zeiten mit Arbeitspflicht einen Urlaubsanspruch entstehen lassen, während aufgrund von Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht zu berücksichtigen seien. Kurzarbeit rechtfertige also eine unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs.

Mit dieser Entscheidung liegt nun erstmals eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Urlaubskürzung infolge Kurzarbeit vor. Zuvor waren zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Urteile mit unterschiedlichen Beurteilungen ergangen, wir berichteten Link

Bisher liegt nur die Pressemitteilung des BAG vor. Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir Sie ausführlich informieren


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