Murmann zu den BMAS Empfehlungen für Mobiles Arbeiten

BMAS Empfehlung darf nicht zu weiterer Bürokratiebelastung führen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Hilfe einer Politikwerkstatt umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. An diesem Prozess waren neben den Sozialpartnern, Arbeitsgestalter*innen und (Arbeits-)Wissenschaftler*innen auch Vertreter*innen des Personalmanagements, des Gesundheitswesens, Expert*innen in Steuer- und Rechtsfragen, der Immobilienwirtschaft, der Büroausstattung sowie Betreibende von Co-Working-Spaces, Führungskräfte und Berater*innen beteiligt.

Die Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/veroeffentlichung-arbeitsschutz-empfehlungen-fuer-hybride-bildschirmarbeit.html

UV Kiel Vorstandsvorsitzender Hendrik Murmann dazu:

„Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass die Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit sowohl die Flexibilität der Unternehmen als auch die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt. Die BMAS-Empfehlungen bieten hierbei einen Rahmen, der darauf abzielt, hybride Arbeitsformen sicher und effizient zu gestalten. Wichtig ist jedoch, dass diese Empfehlungen beim Gesetzgeber nicht zu einer Überregulierung führen.

Die betriebliche Praxis hat gezeigt, dass mobile Arbeit am besten funktioniert, wenn sie in einem flexiblen, an die individuellen Gegebenheiten angepassten Rahmen stattfindet. Unsere Unternehmen sind bestrebt, mobile Arbeit zu ermöglichen, da sie ein wichtiges Instrument zur Bindung und Gewinnung von Fachkräften darstellt. Starre gesetzliche Vorgaben könnten jedoch die Umsetzung erschweren und die betriebliche Gestaltung unnötig einschränken.

Es ist zudem wichtig, den Betriebsfrieden zu wahren, wenn nicht alle Beschäftigten im Unternehmen mobil arbeiten können. Eine gesetzliche Definition wird die Vielseitigkeit mobiler Arbeit kaum berücksichtigen können. Erfolgreiche mobile Arbeit basiert in erster Linie auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Doch ein gesetzlich festgelegtes Recht auf Homeoffice kann dieses Vertrauen weder erzwingen noch fördern.

Arbeitgeber setzen auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und bieten gleichzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen, wie die geeignete technische Ausstattung und flexible Arbeitszeiten, damit auch private Erfordernisse wie z.B. der Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung etc. berücksichtigt werden können. Dennoch muss Raum für betriebsindividuelle Lösungen gelassen werden. Jede Branche, jeder Betrieb und jede Position hat unterschiedliche Anforderungen, die nicht durch einheitliche gesetzliche Vorgaben abgedeckt werden können.

Insgesamt begrüßen wir die Empfehlungen des BMAS als pragmatische Grundlage, die einen flexiblen und sicheren Rahmen für hybride Arbeit schafft. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen, die auf Vertrauen und partnerschaftlicher Zusammenarbeit basieren. Ein gesetzliches Recht auf Homeoffice oder weitere Verschärfungen im Arbeitsschutz sehen wir kritisch, da es eine weitere Bürokratie-Belastung für die Wirtschaft darstellen würde.“

Vorstandsvoristzender Hendrik Murmann

Kontakt für die Medien

Lisa M. Preuß

Leiterin Verbandskommunikation & Veranstaltungen
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