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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

06.06.2023
Am 2. Juni wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden im Bundesgesetzblatt Nr. 140 verkündet. Unser Spitzenverband BDA hat ein FAQ-Papier erstellt, in dem Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zu finden sind.
16.05.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 einen Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung bekannt gegeben. Für das Arbeitszeitgesetz sind folgende Änderungen angekündigt:
16.05.2023
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitskraft nicht aktiv anbieten, entschied das BAG.
09.05.2023
Unser Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT zu Besuch bei unserem Mitglied ThyssenKrupp Marine Systems GmbH: Ein toller Nachtmittag. Herr Dr. Benedikt Viedenz Leiter HR Development and Recruiting, sowie Herr Cem Selvi, Leiter HR Vocational Training, vermittelten den Teilnehmern spannende Einblicke zu den Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten im Unternehmen. Den Bericht samt Fotos finden Sie hier.
21.12.2022
Das BAG hat geurteilt, dass Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden nicht mehr automatisch verfallen und auch nicht automatisch nach drei Jahren verjähren können. Damit folgt das BAG dem Europäischen Gerichtshof, der bereits im September 2022 urteilte, dass Urlaubsansprüche nur verjähren können, wenn Arbeitgeber ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. 
07.12.2022
Mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 21/22) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber bereits über § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Nun liegen Entscheidungsgründe vor.

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