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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

24.03.2020
Viele Unternehmen leiden massiv unter dem Coronavirus und den Maßnahmen zu dessen Eindämmung. Diese IHK-Initiative soll unbürokratisch helfen, indem ein Teil der Geschäftsausfälle solidarisch aufgefangen wird. Die Website ermöglicht Nutzer*innen, auf einen Teil ihres gesetzlichen Erstattungsanspruchs zu verzichten, damit ein von ihnen geschätzter Anbieter die Krise überlebt. Das unterstützen wir gern! Mehr Infos hier: www.wir-FAIRzichten.de
23.03.2020
Wir arbeiten derzeit teilweise im Home Office und daher kann es zu Einschränkungen unserer telefonischen Erreichbarkeit kommen. Ihr Anliegen erreicht uns am besten per Mail an die bekannten Ansprechparter*innen. Ihre Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation eventuell zu verzögerten Antworten kommen kann. Vielen Dank!
20.03.2020
Die Kündigung von Arbeitnehmer/innen bedarf grundsätzlich keines Grundes, wenn diese in einem Kleinbetrieb arbeiten oder noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt sind. Trotzdem kann auch eine solche Kündigung unwirksam sein, wenn sie sitten- oder treuewidrig gemäß §§ 138, 242 BGB ist, was eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens voraussetzt. Details über das Urteil und unser Fazit finden Sie im Artikel.
09.03.2020
Die Übernahme eines zeitlich begrenzten Projekts, für dessen Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht, kann einen vorübergehenden Beschäftigungsbedarf im Betrieb begründen. Projektarbeit kann sowohl als zusätzlicher vorübergehender Beschäftigungsbedarf auftauchen als auch zu den Daueraufgaben eines Arbeitgebers gehören. Was das für die Befristung mit Sachgrund bedeuten kann, lesen Sie hier.
18.02.2020
Die Obliegenheit des Arbeitgebers, auf einen möglichen Verfall eines Urlaubsanspruchs hinzuweisen, besteht auch während einer (ggfs. durchgehenden) Arbeitsunfähigkeit und greift nicht erst mit einer Wiedergenesung ein, so urteilte jüngst das Arbeitsgericht Berlin. Warum es nun ratsam ist, auch Langzeitkranke auf ihre Urlaubsansprüche und möglichen Verfall hinzuweisen, lesen Sie hier.
29.01.2020
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Wann jedoch ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht, lesen Sie im Artikel.

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