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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

20.01.2020
Die EU will mit Schutzmaßnahmen sicherstellen, dass Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen fürchten müssen. Der Schutz erstreckt sich dabei nicht nur auf Mitarbeiter, die Missstände melden, sondern auch auf Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Unterstützer des Hinweisgebers oder Journalisten. Welche Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern entstehen, lesen Sie hier.
13.01.2020
Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. Warum dies quasi eine Art „begrenzter“ unbefristeter Arbeitsvertrag ist, lesen Sie hier.
18.12.2019
Presse-Info: UV Kiel begrüßt den Flächenerwerb in Friedrichsort als große Chance für Kiel. Hendrik Murmann, Vorsitzender des Unternehmensverband Kiel e.V. (UV Kiel): „Mit dem Erwerb der Flächen hat die Landeshauptstadt Kiel einen wichtigen Schritt getan, damit mehr Industriearbeitsplätze in Kiel entstehen können. Jetzt muss es entschlossen und zügig mit der Entwicklung vorangehen!“
12.12.2019
Alle Jahre wieder berichtet uns die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Marlies Heimann in ihrem Jahresrückblick über die für Unternehmen relevante Rechtsprechung im Arbeitsrecht. In diesem Jahr fand die traditionelle Veranstaltung mit dem letzten UV Kiel-Get-Together für 2019 am 11. Dezember im feierlich erleuchteten ATLANTIC Hotel statt. Hier geht es zum Bericht mit Fotos und Skript-Link.
02.12.2019
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung die Minderung des Urlaubsanspruchs infolge Sonderurlaubs und während der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell bejaht. Informationen samt aktueller Umrechnungsformeln für die Urlaubsberechnung finden Sie im Artikel.
26.11.2019
Eine Kündigung geht zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Das BAG hat nun in einem Urteil die Kündigungswirksamkeit über Zugang per Hausbriefkasten näher bestimmt.

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