Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 360 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.


Aktuelles

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG SH) hat Anfang des Jahres klarstellend herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung bei einer Langzeiterkrankung wirksam ist. Die Wirksamkeit setzt nicht nur eine hinreichende soziale Rechtfertigung der Kündigung voraus, sondern auch eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor Ausspruch der Kündigung. Lesen Sie in diesem Artikel mehr über die Voraussetzungen.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG SH) hat sich im Frühjahr 2024 (Urteil vom 26.03.2024- 1 Sa 168/23) zur nachträglichen Abänderung eines vom Arbeitnehmer frei gewählten Urlaubszeitraums nach unwiderruflicher Freistellung nach ausgesprochener Eigenkündigung geäußert. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zum Sachverhalt und wie sich das Gericht entschieden hat.
Auch in diesem Jahr haben wir exklusiv für unsere Mitgliedsunternehmen bzw. deren Geschäftsführende, Führungskräfte und Personalverantwortliche eine dreiteilige arbeitsrechtliche Seminarreihe angeboten. Vom 23.-25. September haben unsere Verbandsjuristinnen Martina Geest und Karen Schadwill an drei Vormittagen einen Überblick über die wichtigsten Regularien, Gesetze und Vorschriften in der Personalarbeit vermittelt. Mehr Eindrücke zur Schulung erhalten Sie in diesem Artikel.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Digitalstrategie verkündet, dass im 4. Quartal 2023 ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerdaten geschaffen würde. Hierzu ist es bis dato nicht gekommen, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt es in Deutschland nicht. Gleichwohl müssen sich Arbeitgeber im Zuge einer modernen und digitalen Personalverwaltung an allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben halten, um Daten zur Abwicklung von Arbeitsverhältnissen verarbeiten zu dürfen. Welche das sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich aktuell mit Entscheidung vom 29.07.2024 zum Thema Überstundenzuschläge von Teilzeitbeschäftigten und Diskriminierung von Frauen bei der Vergütung geäußert. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zu diesem Thema
Das BMAS hat mit Hilfe einer Politikwerkstatt umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. Insgesamt begrüßen wir die Empfehlungen als pragmatische Grundlage, die einen flexiblen und sicheren Rahmen für hybride Arbeit schafft. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen, die auf Vertrauen und partnerschaftlicher Zusammenarbeit basieren. Die ganze Bewertung unseres Vorsitzenden finden Sie hier.

 

Veranstaltungen

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