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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

16.09.2022
Das BAG hat überraschend mit Beschluss zum Az.: - 1 ABR 22/21 - eine Pflicht der Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG festgestellt. Seit dem vielbeachteten „Stechuhr-Urteil“ des EuGH aus 2019 ging man davon aus, dass der nationale Gesetzgeber eine solche gesetzliche Verpflichtung erst noch schaffen muss.
30.08.2022
Nach dem Entwurf einer neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen Unternehmen zum 1. Oktober 2022 wieder verpflichtet sein, ihren Beschäftigten – soweit möglich – Homeoffice anzubieten. Hintergrund ist der für Herbst und Winter erwartete Anstieg der Corona-Infektionszahlen.
30.08.2022
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
25.08.2022
Ab dem 1. September 2022 wird Daniela Buck den UV Kiel als Assistentin der Geschäftsführung und Teamassistentin unterstützen. Wir freuen uns über die neue Mitarbeiterin und sie im UV Kiel-Team zu begrüßen! Wer sie ist und was sie so ausmacht, lesen Sie am besten durch ihre eigenen Worte.
23.08.2022
Eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche Bescheinigung über eine bestehende Impfunfähigkeit, die dem Arbeitgeber vorgelegt wurde, ohne dass sich die Mitarbeiterin einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat, kann als Täuschung gewertet werden und eine Kündigung rechtfertigen.
20.07.2022
Das Nachweisgesetz regelt die Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Infolge einer EU-Richtlinie aus Juni 2019 bekommt das Gesetz nun eine Neuauflage. Das Gesetz ist am 23. Juni 2022 im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Es tritt nach Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. August 2022 in Kraft.

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