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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

23.04.2021
Die am häufigsten gestellten arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mitglieder rund um Corona in 10 Themenblöcken zusammengestellt und beantwortet. Neu seit dem 22. April 2021: Die Beschäftigten müssen das Angebot auf mobiles Arbeiten annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Solche "Gründe" können bereits sein, dass Betroffene zu Hause nicht genug Platz haben oder durch Dritte gestört würden. Wenden Sie sich im Einzelfall gern jederzeit mit Ihrem Anliegen an unsere Rechtsabteilung.
13.04.2021
Die Änderungskündigung einer als Fahrerin Beschäftigten, die nach ihrer Elternzeit nicht im Schichtbetrieb des Hamburger Hafens arbeiten wollte, war unwirksam. Es gebe insbesondere keine Gründe, dass ihr Einsatz am Wochenende nötig sei, entschied das LAG Hamburg. Eine Änderungskündigung ist sozialwidrig, wenn das beklagte Unternehmen Arbeitszeiten Beschäftigter über den dringenden betrieblichen Umfang hinaus ändert.
07.04.2021
Es besteht keine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren. Das BAG hat in seiner Entscheidung nun ausdrücklich klargestellt, dass eine außerordentliche Kündigung zunächst ohne jeden auch nur ansatzweise tragfähigen Grund - quasi blanko - erklärt werden kann.
24.03.2021
Gründonnerstag und Karsamstag sollten in diesem Jahr laut Beschluss des Bund-Länder-Treffens als "Ruhetage" gelten. Aber nun hat Kanzelrin Merkel nach einer erneuten Besprechung mit den Ministerpräsident*innen die "Osterruhe" zurückgenommen. Merkel räumte ein, einen Fehler gemacht zu haben und bat alle Bürger*innen um Entschuldigung.
15.03.2021
Die Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn eine Einzelfallbetrachtung ergibt, dass die dem Arbeitnehmer während der Bereitschaftszeit auferlegten Einschränkungen von solcher Art sind, dass sie seine Möglichkeiten, die Zeit frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen.
12.03.2021
Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber gilt nicht unbeschränkt und ist nicht auf Fälle anzuwenden, in der Arbeitnehmer ganz anders geartete Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Aus- und Weiterbildung ausüben soll. Dies ist aber nur der Fall, wenn sie der Erwerbsbiographie des Arbeitnehmers eine völlig andere Richtung geben.

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